Ein Verkehrswertgutachten liefert Ihnen eine verlässliche und nachvollziehbare Einschätzung über den aktuellen Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks. Ob für den Verkauf, eine Erbschaft, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Verfahren – ich ermittle den Wert Ihrer Immobilie auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren, fundierter Marktkenntnisse und der geltenden rechtlichen Grundlagen (§ 194 BauGB).
Als Diplom-Sachverständiger (DIA) erstelle ich für Sie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, die den hohen Anforderungen von Gerichten, Banken und Finanzbehörden standhalten.
Ein Verkehrswertgutachten wird in vielen Situationen benötigt, zum Beispiel bei:
Je nach Umfang und Objektgröße in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Die Kosten hängen vom Objektwert und dem Aufwand ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ja – Gutachten nach § 194 BauGB werden von Gerichten, Banken und Behörden anerkannt.
Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.